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   BSG, 11.01.2006 - B 3 KR 44/05 B   

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https://dejure.org/2006,20883
BSG, 11.01.2006 - B 3 KR 44/05 B (https://dejure.org/2006,20883)
BSG, Entscheidung vom 11.01.2006 - B 3 KR 44/05 B (https://dejure.org/2006,20883)
BSG, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - B 3 KR 44/05 B (https://dejure.org/2006,20883)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Faltrollstuhl mit Elektrohilfsantrieb - vitales Lebensbedürfnis im Bereich des Gehens - Besonderheiten des Wohnortes - Aufsuchen von Ärzten und Therapeuten - Wirtschaftlichkeitsgebot

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 12 Abs. 1 § 33 Abs. 1 S. 1
    Faltrollstuhl mit Elektrohilfsantrieb als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus BSG, 11.01.2006 - B 3 KR 44/05 B
    Soweit der Kläger die Urteile des BSG vom 16. September 2004 zum Anspruch beinamputierter Versicherter auf Versorgung mit dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Prothesen (sog C-leg) anspricht (vgl BSGE 93, 183 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8) und insoweit auf Gleichbehandlung im Sinne einer nach Möglichkeit optimalen Mobilitätshilfe für alle gehbehinderten Versicherten besteht, ist darauf hinzuweisen, dass sich die Entscheidungen zum C-leg allein mit der Qualität eines Hilfsmittels befassen, das zur Erschließung des Nahbereichs dient.
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus BSG, 11.01.2006 - B 3 KR 44/05 B
    Das BSG hat darüber hinaus entschieden, dass die Versorgung mit Mobilitätshilfen über den vorgenannten Rahmen hinausgehen kann, wenn sie erforderlich sind, um dem Bedürfnis eines Versicherten gerecht zu werden, bei Krankheit oder Behinderung Ärzte und Therapeuten aufzusuchen (Urteil vom 26. März 2003 - B 3 KR 23/02 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 3; Urteil vom 16. September 2004 - B 3 KR 19/03 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 7).
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus BSG, 11.01.2006 - B 3 KR 44/05 B
    Besonderheiten des Wohnortes könnten für die Hilfsmitteleigenschaft nicht maßgeblich sein (Urteil vom 16. September 1999 - B 3 KR 8/98 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 31).
  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

    Auszug aus BSG, 11.01.2006 - B 3 KR 44/05 B
    Das BSG hat darüber hinaus entschieden, dass die Versorgung mit Mobilitätshilfen über den vorgenannten Rahmen hinausgehen kann, wenn sie erforderlich sind, um dem Bedürfnis eines Versicherten gerecht zu werden, bei Krankheit oder Behinderung Ärzte und Therapeuten aufzusuchen (Urteil vom 26. März 2003 - B 3 KR 23/02 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 3; Urteil vom 16. September 2004 - B 3 KR 19/03 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 7).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 11.01.2006 - B 3 KR 44/05 B
    In der Regel fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage, wenn diese höchstrichterlich bereits entschieden ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51, § 160a Nr. 13 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8).
  • BSG, 12.07.1985 - 7 BAr 114/84

    Abweichung - Divergenzfrage - Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Begründung -

    Auszug aus BSG, 11.01.2006 - B 3 KR 44/05 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 11.01.2006 - B 3 KR 44/05 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 11.01.2006 - B 3 KR 44/05 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem

    Ob solche besonderen Voraussetzungen in Anbetracht der Schwere der klägerischen Erkrankung hier vorliegen, hat das LSG nicht ermittelt und demzufolge auch keine weiteren Erwägungen zu den sonstigen Voraussetzungen eines solchen Anspruchs angestellt (vgl hierzu Senatsbeschluss vom 11.1.2006 - B 3 KR 44/05 B - juris).
  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 6/08 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem

    Deshalb besteht auch kein Anlass, weitere Erwägungen zu den sonstigen Voraussetzungen eines solchen Anspruchs anzustellen (vgl hierzu Senatsbeschluss vom 11.1.2006 - B 3 KR 44/05 B, recherchierbar bei juris).
  • LSG Hessen, 19.06.2008 - L 8 KR 69/07

    Krankenversicherung - Hilfsmitteleigenschaft einer Dynamic GPS-Soft-Orthese trotz

    Bei Erwachsenen muss im Bereich der Mobilität die Hilfsmittelversorgung nur gewährleisten, dass der erwachsene Versicherte sich in der eigenen Wohnung bewegen und die Wohnung verlassen kann, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (Bundessozialgericht, Urteil vom 11. Januar 2006 - B 3 KR 44/05 B).
  • LSG Hessen, 03.03.2009 - L 1 KR 39/08

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Treppensteigehilfe - Behinderungsausgleich

    Ist der Einsatz eines Hilfsmittels jedoch nur selten zur Befriedigung eines Grundbedürfnisses im o. g. Sinne erforderlich und kann das Grundbedürfnis auch auf erheblich kostengünstigere Art und Weise befriedigt werden, so ist die Kostenübernahme für das Hilfsmittel unwirtschaftlich und kann nicht beansprucht werden (vgl. BSG, Beschluss vom 11. Januar 2006 - B 3 KR 44/05 B - juris; s. a. Beck in: jurisPK-SGB V, § 33 Rn. 45).

    Auch weicht das Urteil nicht von dem Beschluss des Bundessozialgerichts vom 11. Januar 2006 (a.a.O.) ab.

  • SG Darmstadt, 05.06.2020 - S 8 KR 204/18
    Es besteht insoweit kein Anspruch auf die Gewährung eines Hilfsmittels, sofern mit dem Hilfsmittel selbstständig größere Strecken als allein mittels des Rollstuhls zurückgelegt werden und damit den eigenen Aktionsradius erweitert werden soll, sofern eine ausreichende Bewegungsfreiheit im Nahbereich besteht (BSG, Urteil vom 16. September 2004, Az.: B 3 KR 15/04 R - juris - Rn. 14); auf Besonderheiten des Wohnortes und -gebietes kommt es dabei nicht an (BSG, Urteil vom 21. November 2002, Az.: B 3 KR 8/02 R - juris - Rn. 16; BSG, Beschluss vom 11. Januar 2006, Az.: B 3 KR 44/05 B - juris - Rn. 7).

    Bei der Bestimmung des Nahbereichs einer Wohnung kommt es dabei auf einen abstrakten Maßstab und nicht auf die konkreten Verhältnisse des Wohnortes und -gebietes an (so BSG, Urteil vom 21. November 2002, Az.: B 3 KR 8/02 R - juris - Rn. 16; BSG, Beschluss vom 11. Januar 2006, Az.: B 3 KR 44/05 B - juris - Rn. 7), sodass es unerheblich ist, welche Entfernungen zwischen der Wohnung der Versicherten und den Praxen der Ärzte und Therapeuten sowie der Tagespflegeeinrichtung konkret zurückzulegen sind (BSG, Urteil vom 25. Februar 2015, Az.: B 3 KR 13/13 R - juris - Rn. 35).

  • LSG Bayern, 09.01.2007 - L 5 KR 41/06

    Kraftknotensystem - Keine Leistungspflicht der Krankenversicherung

    Besonderheiten des Wohnorts sind jedoch für die Hilfsmitteleigenschaft nicht maßgeblich (BSG, Beschluss vom 11.01.2006 - B 3 KR 44/05 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2008 - L 5 B 47/08

    Krankenversicherung

    Dieser Basisausgleich umfasst auch die Fähigkeit, die Wohnung verlassen zu können, um bei einem kurzen Spaziergang an die frische Luft zu kommen oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (vgl. dazu Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 16.09.1999 - Az.: B 3 KR 8/98 R; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 und Beschluss vom 11.01.2006 - Az.: B 3 KR 44/05 B, Juris; Senat, Urteil vom 17.10.2000 - Az.: L 5 KR 84/00).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2015 - L 5 KR 119/15
    In seiner Entscheidung vom 11.1.2006 (B 3 KR 44/05 B) habe das BSG festgestellt, dass zu den maßgeblichen vitalen Lebensbedürfnissen im Bereich des Gehens nur die Fähigkeit gehöre, sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft" zu kommen oder üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegende Stellen zu erreichen, um dort Alltagsgeschäfte zu erledigen.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2009 - L 5 KR 3964/08
    Ein darüber hinausgehendes Bedürfnis könne nicht als Grundbedürfnis anerkannt werden, auch wenn im Einzelfall die benötigten Alltagsgeschäfte nicht im Nahbereich der Wohnung vorgenommen werden könnten und der Rollstuhlfahrer dafür längere Strecken zurückzulegen habe, die seine Kräfte möglicherweise überstiegen (Beschluss vom 11.01.2006 - B 3 KR 44/05 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2015 - L 4 KR 169/12
    Dem wird nach verfassungsrechtlich nicht beanstandeter ständiger Rechtsprechung des BSG im Bereich der Hilfsmittelversorgung dadurch Rechnung getragen, dass Besonderheiten des Wohnortes auch dann für die Hilfsmitteleigenschaft nicht maßgeblich sind, wenn Alltagsgeschäfte am konkreten Wohnort des Versicherten außerhalb der Reichweite liegen, die ein Rollstuhlfahrer regelmäßig erreichen kann (s. etwa: BSG, 16. September 1999, B 3 KR 8/98; 11. Januar 2006, B 3 KR 44/05 B; 19. April 2007, B 3 KR 9/06 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 1 KR 573/12
  • LSG Baden-Württemberg, 04.09.2009 - L 4 KR 5391/07
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